Sonntag, 31. März 2013

Info Finanzierungsbestätigung und Kaufpreissicherstellung

Die Fertighaushersteller verlangen aus verständlichen Gründen, dass ein Nachweis über die Finanzierung vorliegt, bevor mit der Produktion der Hausteile begonnen wird.
Der "Bauherrenleitfaden" von OKAL empfiehlt sich spätestens bei der Bauantragstellung um diese Finanzierungsbestätigung zu kümmern, allerdings kann die Bestätigung erst nach der Bemusterung fertiggestellt werden (weil der endgültige Kaufpreis ja erst dann feststeht).
Die Finanzierungsbestätigung bei Bauantragstellung vorbereiten zu lassen, so dass nach der Bemusterung nur noch die Endsumme eingetragen werden muss, ist absolut sinnvoll (bei uns betrug die Bearbeitungszeit 6 Wochen, was allerdings nicht normal ist).
Die Bestätigung muss über die gesamte an OKAL zu zahlende Summe ausgestellt werden.
Üblich ist, dass die Fertighaushersteller ein Formular für diese Bestätigung vorhalten, dass von der Bank ausgefüllt werden muss. Wir haben dieses ungefähr zur Zeit der Bauantragstellung zugeschickt bekommen.
Was die Hersteller genau verlangen ist nicht einheitlich. Das Minimum ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Bank einen Kredit in ausreichender Höhe gewährt. - Dies genügt OKAL nicht.
Die bei OKAL übliche und von uns gewählte Variante (es werden auch andere Lösungen angeboten, mit denen wir uns nicht befasst haben) ist die schriftliche Bestätigung der Kreditgewährung kombiniert mit der Abtretung des Auszahlungsanspruchs (in Höhe des Teilbetrags, der direkt an OKAL zu zahlen ist) an OKAL.
Im Formular von OKAL sind schon ein paar "Sicherheitseinrichtungen" für den Bauherren enthalten (auf die man achten sollte, wenn man eine solche Abtretungserklärung unterschreibt).
Die Erklärung ist so gestaltet, dass OKAL nicht einfach eine Rechnung an die Bank schicken kann und dann das Geld erhält. Der Bauherr muss schriftlich die Bank mit der Auszahlung beauftragen, ferner wird in dem Formular explizit daraufhin gewiesen, dass bei Mängeln ein "angemessener" Betrag einbehalten werden kann.
Für die Austellung der Finanzierungsbestätigung/Abtretungserklärung fallen Gebühren seitens der Bank an (im Falle der LBS Rheinland-Pfalz 75 EUR).
Die LBS hat uns das ausgefüllte Formular in dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift zugeschickt (eines für OKAL, eines für die LBS und eines für unsere Unterlagen).
Eine weitere Möglichkeit ist die Bankbürgschaft (=Bankaval), die allerdings wohl mit recht hohen Gebühr einhergeht. - Hier sei auf diesen Link zu einem größeren Artikel verwiesen.
Wir haben jeden Anbieter beim Einholen der Angebote gefragt ob eine Bankbürgschaft erforderlich ist, oder ob eine kostengünstigere Methode akzeptiert wird. - Keiner der befragten Anbieter
gab an eine Bankbürgschaft zu benötigen. (Wir denken, dass man trotzdem noch einmal vor Vertragsabschluss nachfragen sollte, wie der Kaufpreis abgesichert sein muss.)

Wir hoffen, dass unsere Erklärungen hier korrekt sind, können dies aber als Laien nicht garantieren.

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