Sonntag, 9. Juni 2013

Wasserhaltung

Wir wollten eigentlich nur so wenig tief wie möglich in den Boden um keine Wasserhaltung betreiben zu müssen. Durch die starken Regenfälle müssen wir das Grundwasser nun doch um ca. 20 cm absenken, so dass Wasserhaltung erforderlich ist.
Eine Grundwasserabsennkung kann man auf sehr unterschiedlichem Niveau betreiben. - Eine ganz gute Übersicht bietet diese schweizer Seite (die Informationen zur Rechtslage beziehen sich natürlich auf die Schweiz).
In diesem Fall reicht ein offene Wasserhaltung mit einfachem Pumpensumpf (siehe Bilder). 

Unser Architekt hat Freitagmorgen die erforderliche Genehmigung (untere Wasserbehörde) eingeholt (vielen Dank an dieser Stelle - ohne seine Mühen hätte das nicht geklappt).
Wenn man das Grundwasser ins Kanalsystem einleitet (muss angemeldet werden), fallen beträchtliche Abwassergebühren an. Wir können das Wasser an anderer Stelle versickern.

Leider sind die Fotos von gestern (schönes Wetter). - Seit der Nacht regnet es nahezu durchgängig ... mal sehen wie es morgen aussieht.

Nachtrag 1:
Gebühr Genehmigung zur Grundwasserabsenkung:
70,20 € (Verwaltungsgebühr) +  81,64 € (Auslagenersatz) =  151,84 €

Nachtrag 2:
Miete Pumpe und Schlauch: ca. 470 €

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