Freitag, 15. März 2013

Energieeinsparnachweis und Update Telefonanschlussantrag

Und schonwieder ein dicker Umschlag im Briefkasten.  Dieses Mal war es der "Energieeinsparnachweis" nach Energieeinsparverordnung in zweifacher Ausfertigung. Dabei handelt es sich um Berechnungen, aus denen hervorgeht, dass bestimmte energetische Anforderungen erfüllt werden. Der Nachweis muss bei Baubeginn vorgelegt werden (ähnlich den statischen Berechnungen - Mehr hierzu,  wenn es soweit ist).

Außerdem haben wir beim Architekturbüro wegen des Telefonanschlusses nachgefragt. Der Antrag wird uns im Verlauf durch das Architekturbüro vorbereitet/vorausgefüllt zugehen.

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