Freitag, 21. Dezember 2012

"Fälligkeitsmitteilung" für den Grundstückskaufpreis

Und wieder Post vom Notar ... dieses Mal die "Fälligkeitsmitteilung", wir können den Kaufpreis für das Grundstück jetzt zahlen (haben aber laut Vertrag noch bis Februar Zeit).

Die Fälligkeitsmitteilung (manchmal auch "Fälligkeitsbescheinigung" genannt) ist übrigens für die Bank dringend erforderlich, weil die Bank erst nach deren Vorlage die Kreditsumme an den Verkäufer auszahlen kann.
Nächste Woche haben wir deshalb einen Termin.

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