Montag, 4. Februar 2013

Anruf beim Finanzamt

Der Bescheid für die Grunderwerbssteuer (und damit die Grundlage für die Unbedenklichkeitsbescheinigung) steht immer noch aus. - Zur Erinnerung: Die Unterschrift auf dem Grundstückskaufvertrag erfolgte am 28.11.2012.
Wir haben heute beim Finanzamt nachgefragt - Man sicherte uns zu, dass uns der Bescheid in den nächsten Tagen zugehen wird.

Nebenbei: Das für die Grunderwerbssteuer zuständige Finanzamt ist nicht zwingend das Gleiche, bei dem man am Bauort seine Steuererklärung abgeben muss.
In Rheinland-Pfalz gibt es eine Art "Finanzamtsuchmaschine" auf der Seite des Landesfinanzministeriums.
Hier gibt man das Anliegen an (also "Grunderwerbssteuer") und den Ort auf dem das Grundstück liegt. Wenn man die Seite erst mal gefunden hat, ist diese Lösung sehr komfortabel.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen