Die Befreiung enthält auch einige weitere Informationen. - Im Einzelnen:
- Das Brunnenwasser darf nur für die Gartenbewässerung und nichts anderes verwendet werden.
- Brunnen/Wassergewinnung müssen dem Stand der Technik entsprechen.
- Die Brunnentiefe ist auf die im Antrag genannte Tiefe begrenzt.
- Es darf keine Verbindung zum öffentlichen Leitungsnetz hergestellt werden.
- Der Wasserversorger kann (auch nachträglich) Auflagen/Bedingungen für die Anlage stellen.
- Der Wasserversorger darf Brunnen und damit verbundene Anlagen inspizieren, wenn/wann er das möchte.
- Die Teilbefreiung gilt auf unbestimmte Zeit, kann aber widerrufen werden.
Sobald wir Antwort von der Kreisverwaltung haben werden wir wieder berichten und auf die Möglichkeiten eingehen, wie man einen Brunnen einrichten kann.
Im Zuge dieses Posts wollte ich Fragen wie ihr im Falle eines Wasserschadens versichert seit? Wir vergleichen einige Wohngebäudeversicherungen, hätten jedoch auch eine persönliche Empfehlung! Danke im Voraus
AntwortenLöschenIn der Tat ist die Abdeckung von Wasserschäden in den verschiedenen Wohngebäudeversicherungen (und bei der Hausratversicherung) sehr unterschiedlich, so dass man sehr genau nachlesen muss, was genau versichert ist. Man sollte auch prüfen ob grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist.
LöschenWir haben für Wohngebäude- und Hausratversicherung nach mehreren Vergleichen jeweils ein Angebot der Interrisk angenommen. - Nicht das billigste (aber auch nicht das teuerste) Angebot und bei unserem Vergleich mit Abstand die meisten eingeschlossenen Schäden (inkl. grober Fahrlässigkeit).
vergleiche folgende Posts:
http://andreaundfabianbauen.blogspot.de/2013/11/jede-menge-papierkram-ummeldungen.html
http://andreaundfabianbauen.blogspot.de/2013/05/versicherung-ii.html
http://andreaundfabianbauen.blogspot.de/2013/05/versicherungsantrage-unterzeichnet-und.html