Sonntag, 11. Mai 2014

(Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Es gibt einen Anschluss- und Benutzungszwang für das Wasserleitungsnetz. Das bedeutet, dass man sein Grundstück/Haus an das öffentliche Leitungsnetz anschließen und diesen Anschluss auch Nutzen muss. Das gilt auch für die Gartenbewässerung.
Vom Benutzungszwang für die Gartenbewässerung kann man sich teilbefreien lassen.

Will man einen Brunnen anlegen (so wie wir) muss man sich also von diesem Zwang befreien lassen und diese Befreiung dem eigentlichen Antrag für die Brunnenbenutzung beilegen.

Die Befreiung macht interessanterweise nicht die Kreis- oder Gemeindeverwaltung, sondern der Wasserversorger. - In unserem Fall die "Pfälzische Mittelrheingruppe".
Auf der Internetseite des Versorgers konnten wir leider keinen Antrag finden, also haben wir dort angerufen.
Man half und sehr schnell weiter und ein paar Minuten später hatten wir den Antrag als PDF per eMail.

Auf dem Antrag muss man Angaben zur Tiefe des Brunnens machen (Wasser laut Bodengutachten 2,2 m unter der Oberfläche => Brunnen ca. 1 m tiefer) und einen Verwendungszweck für das Brunnenwasser ankreuzen (Gartenbewässerung). Ansonsten werden noch Adresse und Flurstücknummer des Brunnenstandorts benötigt (kennt man ja noch aus der Antragsphase vor Baubeginn).
Zusätzlich muss man einen Grund für die Befreiung angeben (wir haben "Zur Bewässerung einer großen Rasenfläche" angegeben).
Wenn die Befreiung bei uns eintrifft, haben wir alles für den Antrag bei der Kreisverwaltung zusammen.

Gebühr: 50 EUR + 7% MwSt = 53,5 EUR
(Kann bar oder als Scheck dem Antrag beigelegt oder vorab überwiesen werden).

Nachtrag 05.05.2014:
Dauer bis Eingang der Befreiung: 10 Tage
(Einwurf des Antrags bei der Post bis die Teilbefreiung bei uns einging)

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