Freitag, 9. Mai 2014

Rechercheergebnis Brunnengenehmigung

Die Recherche war sehr interessant (alles bezieht sich auf Rheinland-Pfalz). Insbesondere wollen wir hier auf auf bus.rlp.de verweisen.
Wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr.
Hier heißt es nämlich: "Für den Bau oder die Änderung von Brunnen sind wasserrechtliche Zulassungen nicht erforderlich. Dagegen können beispielsweise naturschutzrechtliche und forstrechtliche Genehmigungen notwendig sein."
Soweit wir das ersehen können können wir also den Brunnen einfach anlegen.

ABER: Die Grundwasserentnahme Bedarf einer Bewilligung.
Wer Letztere erteilt hängt von der Wassermenge ab (die Grenze liegt bei 24m³/Tag). - Bei Gartenbewässerung ist dies praktisch immer die untere Wasserbehörde und die gehört zur Kreisverwaltung.

Die Kreisverwaltung benötigt diverse Unterlagen. Details und die Antragsformulare kann man auf der Internetseite der Wasserwirtschaft des Kreises (man muss noch auf "Grundwasserentnahme" klicken) ansehen.

Benötigt werden:
1.) der "Erläuterungsbericht" mit Datum und Unterschrift
Muss man nur runterladen und ausfüllen.
2.) Übersichtsplan, M 1:25000 oder Ortsplan
Wir haben bei der Kreisverwaltung nachgefragt. - Ein Ausdruck aus Google-Maps reicht wohl.
3.) Lageplan, M 1:1000
Dieser Plan entspricht dem "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" (vergleiche hier). Man muss noch den Standort des Brunnens einzeichnen.
4.) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch den Wasserversorgungsträger

Letzteres bekommt man auf Antrag vom Wasserversorger ... Der Bericht hierzu folgt demnächst.

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