Mittwoch, 17. Juli 2013

Diskussion wegen Leitungsrecht

Wir haben letzte Woche nach Aufforderung eine Kopie der Urkunde des Leitungsrechts (siehe "Der Pferdefuß" unter "Grundstück") an den Wasserversorger weitergeleitet.
Der zuständige Mitarbeiter meldete sich nun bei unserem Architekten und sagte, das Leitungsrecht  sei nur für 30 Jahre vereinbart und er müsse nun prüfen, ob er den Anschluss herstellen dürfe.
Natürlich ist das Leitungsrecht nicht nur für 30 Jahre, sondern dauerhaft vereinbart. In der Urkunde heißt es "immerwährend" und es gibt einen Absatz in dem festgelegt ist, dass Bestimmungen, für die eine gesetzliche Verjährung vorgeschrieben ist, erst nach 30 Jahren verjähren.
Letzteres hat wohl zu dem Missverständnis geführt.
Nach einem Anruf zur Klärung durch den Architekten wird der Wasserversorger dies "nun prüfen" - Wir hoffen, dass uns hier keine größere Verzögerung entsteht und rechnen mit einer Antwort in 1 bis 3 (Werk-)Tagen.

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